Allgemeine Geschäftsbedingungen Tankstellenservices Wilfried Berchem
Bachstelzenweg 4, 50389 Wesseling
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I. Geltung der Bedingungen
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Diese gelten somit auch für alle Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware gelten diese Bedingungen als angenommen. Der Gegenbestätigung des Käufers unter Hinw eis auf seine Geschäfts- / Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2. Abweichungen von dieser AGB sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
II. Angebote und Vertragsabschluß
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernmündlichen Bestätigung. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gew ichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
3. Die Verkaufsangestellten der Firma Tankstellen SERVICES Wilfried Berchem sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
III. Preise
1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise, 7 Tage ab deren Datum, gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des
Verkäufers genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen MwSt.. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Wesseling.
IV. Lieferungs- und Leistungsziel
1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform.
2. Lieferungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen und falsche bzw. verzögerte Eigenbelieferung seitens des Lieferanten des Verkäufers, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferungen bzw. Leistungen auf die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferfrist oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
4. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
V. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht an den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat.
VI. Gewährleistung
1. Die Gewährleistung beträgt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, für alle von uns gelieferten Produkte 6 Monate.
2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder
Verbrauchsmaterialien entwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
3. Der Käufer muss dem Verkäufer die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
4. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangt der Verkäufer dass das defekte Teil bzw . Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und einer Kopie des Lieferscheins und der Rechnung, mit denen das Gerät geliefert wurde, an die Firma Tankstellen SERVICES Wilfried Berchem zur Reparatur eingeschickt bzw. angeliefert w ird. Die Geräte müssen in Originalverpackung mit Produktbeschreibungen frei Haus eintreffen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten, treten keine neuen Gewährleistungen in Kraft. Verschleißteile, sowie die unsachgemäße Benutzung und Handhabung von Geräten sowie Fremdeingriff und das Öffnen von Geräten, haben zur Folge, dass Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Die Gew ährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände.
5. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
6. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
7. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
8. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistungen für die Produkte und schließen Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung der Parteien vor und zwar auch insoweit, als es sich um Forderungen aus früheren Lieferungen handelt. Der Käufer darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände nur insoweit verfügen, als sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeitet, eingebaut oder weiter veräußert werden sollen.
2. Im Falle einer Weiterveräußerung der Ware, tritt der Käufer schon jetzt seine Ansprüche an uns ab. Wir sind berechtigt und der Käufer ist auf unser Verlangen verpflichtet, dem Kunden die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Ggf. hat der Käufer auch im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehalts uns das Eigentum an den Gegenständen gegenüber seinen Kunden vorzubehalten.
3. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat der Käufer uns sofort und umfassend zu unterrichten und den Dritten auf unsere Rechte aufmerksam zu machen, sowie uns die zu unserer Investition erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die durch unsere Investition entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
VIII. Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen den Verkäufer als
auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
IX. Anwendbares Recht
1. Für die Gewährleistungsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Soweit der Käufer Vollkaufmann i. S. des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist Brühl ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.